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Wichtige Hinweise

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – darum informieren wir Sie.

Wassergefährdende Stoffe wie Diesel-Benzin-Gemische dürfen ausschließlich von zugelassenen Fachbetrieben gesammelt werden.

Als erfahrener „Kraftstoff-Abpump-Service“ besitzen wir alle notwendigen Kompetenzen und verfügen über die nachgewiesene Sach- und Fachkunde:

  • Unser Abpumpdienst erfolgt direkt an der Tankstelle. Sollte Ihr Fahrzeug bereits auf einer öffentlichen Straße stehen,  schleppen wir es zum nächstmöglichen geeigneten Standort oder schützen den Einsatzort mit Warnzeichen.
  • Dabei setzen wir ausschließlich zugelassene, explosionsgeschützte Anlagen ein und verwenden zugelassene Transport- und Sammelbehälter.
  • Unsere Transporte sind ordnungsgemäß bei der ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder) angemeldet, und wir stellen Ihnen entsprechende Übernahmescheine und Entsorgungsnachweise zur Verfügung.

Wir halten uns strikt an das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und seine Vorgaben. Dies dient dem Schutz von Mensch und Umwelt, und Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden mit hohen Strafen bis zu 100.000 € geahndet, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.

Das Sammeln, Befördern und Entsorgen von wassergefährdenden Stoffen ohne Erlaubnis ist illegal.

Laut Gesetzgeber tragen alle, die mit Kraftstoff in Berührung kommen, Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Umgang von der Erzeugung bis zur Entsorgung.

Damit Sie rechtlichen Folgen vorbeugen können, empfehlen wir Ihnen, sich die notwendigen Unterlagen vorzeigen zu lassen.

Bei uns haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Entsorgung verantwortungsvoll und rechtmäßig erfolgt. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.