Wichtige Hinweise
Kundeninformation an Tankstellen„Unwissenheit schützt nicht“ – darum informieren wir Sie.
Wassergefährdende Stoffe (Diesel-Benzin-Gemische) dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben gesammelt werden.
Der Unternehmer eines „Kraftstoffabpumpservice“ muss die folgenden Kompetenzen besitzen und nachweisen können:
- An Tankstellen und auf geschützten Flächen
- Abpumpdienst erfolgt direkt an der Tankstelle.
Sollte das Fahrzeug bereits auf offentlichen Straßen stehen, schleppen wir es zum nächstmöglichen Standort oder schützen den Einsatzort mit entsprechenden Warnzeichen. - Sach- und Fachkunde
- Es dürfen nur zugelassene Anlagen (explosionsgeschützt) eingesetzt werden.
- Zugelassene Transport- und Sammelbehälter
- Anmeldungen bei der ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder)
- Angemeldete Transporte (mit Begleitschein)
- Übernahmescheine für Abfallstoffe
- Entsorgungsnachweise durch den Entsorger
Alles was hier nicht eingehalten wird, verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden mit hohen Strafen bis zu 100.000 € geahndet, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.
Hier geht es um Mensch und Umwelt, mit drastischen Folgen für die Tankwarte.
Ohne Erlaubnis ist das Sammeln, Befördern und Entsorgen von wassergefährdenden Stoffen illegal.
Um unsere Kunden vor rechtlichen Folgen zu schützen, empfehlen wir Ihnen, sich die notwendigen Unterlagen vorzuzeigen lassen.
Laut Gesetzgeber sind alle verantwortlich. die mittelbar oder unmittelbar mit dem Abfall-Kraftstoff zu tun haben, dies gilt auch auch für den ordnungsgemäßen Umgang von der Erzeugung bis zur Entsorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kraftstoff-Notdienst Team